Begehbares Glas

Glastreppen und Glasböden - ein besonderes Wohnhighlight

Begehbare Verglasungen sind Böden oder Treppenstufen aus Glas, die für die planmäßige Nutzung durch Personen konzipiert werden: zum Beispiel in Diskotheken, Verkaufsräumen oder Messeständen, als Podeste, Treppenstufen, Lichtöffnungen oder Glasbrücken. Solche komplett verglasten Fußbodenabschnitte sind ein wirkungsvolles Stilelement – vor allem wenn sie hinterleuchtet sind.  

Begehbare Verglasungen müssen für Eigengewichts- und planmäßige Verkehrslasten nach DIN 1055 bemessen werden. Die oberste Schicht wird rechnerisch nicht zur Lastabtragung herangezogen. Ein günstig wirkender Schubverbund zwischen den Einzelscheiben des VSG darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Begehbare Verglasungen sind baurechtlich nicht geregelt und bedürfen daher stets einer Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige Baubehörde. Dabei sind die Standsicherheit, Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nachzuweisen.  

Die manchmal bestehende psychologische Hemmung, auf einen transparenten Untergrund zu treten, lässt sich durch eine Bedruckung der Oberfläche nehmen – ebenso wie die Glätte.

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